Siedlungsordnung
Die Projektmitglieder haben eine Siedlungssatzung/-ordnung (Rechte und Pflichten der Siedler) für eine Mehrgenerationensiedlung erarbeitet. Die Formulierungen/Ideen stammen aus den Arbeitsgruppen und/oder den Mitgliedern. Diese Siedlungsordnung dient als Vorlage und wird von den Siedlern bei Gründung übernommen, erweitert, etc.
Präambel:
Beim Bau einer Siedlung werden wir die gültigen Gesetze und Vorschriften des Staates beachten. Wir bauen und erschaffen eine Siedlung mit 200 Gärtnerhöfen und es ist selbstverständlich, daß niemand in der Siedlung so frei mit seinen Entscheidungen sein wird, als wenn er nur alleine für sich irgendwo ein Stück Land hat und selbst bewohnt. Zum Beispiel, wenn ein Mensch alleine auf seinem Land lebt, braucht er vielleicht keine Elektrizität, kein Haus zu bauen, keine große Straße usw. Für eine Siedlung mit 200 Gärtnerhöfen kommen viele staatliche Vorschriften zur Anwendung, die beachtet werden müssen. Wir versuchen zwischen diesen zwei oben beschriebenen Möglichkeiten einen optimalen Kompromiss zu finden. Deswegen werden den Erbauern der Gärtnerhöfe bestimmte Auflagen gemacht, d.h. beispielsweise legt jede Familie auf ihrem Gärtnerhof einen Teich in bestimmter Größe an, was uns die Möglichkeit gibt, diese für den Brandschutz auszuweisen und somit keine Löschwasserleitung verlegen zu müssen. Weiteres Beispiel: Wenn jede Familie ihr Grundstück mit einem Drittel Wald zusammenhängend bepflanzt, können wir die Eigenjagd beantragen. Das bedeutet: keine fremden Jäger erhalten vom Staat eine Jagdlizenz, um auf unserem Land zu jagen. Es gibt viele solcher staatlich geregelten „Kleinigkeiten“, die wir beachten können zu unserem eigenen Nutzen und Vorteil.
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